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Im Erbfall alles richtig machen!

25.06.2021 11:59 – Jochen Philipps

Erbrecht Foto

Schätzungsweise werden laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) in den nächsten Jahren rund zwei Billionen Euro vererbt. 6 von 10 Deutsche sind der Auffassung, dass man seinen eigenen Nachlass rechtzeitig regeln sollte, welche eine statistische Erhebung belegt. Dennoch versterben die meisten Menschen ohne Regelung ihres Nachlasses. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage haben 70,8% aller deutschen volljährigen Bürger keine Verfügung über ihren letzten Willen getroffen.


Im Erbfall kann dann lediglich die gesetzliche Erbrechtsregelung den Nachlass regeln. In diesem Fall wird an die gesetzlichen Erben vererbt, d.h. es erben die Abkömmlinge bzw. Eltern und Geschwister, wie auch- falls vorhanden- der Ehegatte. Die Erbfolge wird hier nach sog. Ordnungen und Stämmen geregelt. 

Die sogenannten Erbquoten bestimmen, wie viel der jeweils berechtigte Erbe erbt. Diese können verschieden ausfallen.

 

Schlussendlich kann die gesetzliche Regelung sich sehr stark von dem eigentlichen Willen des Erblassers unterscheiden und zu beträchtlichen Belastungen der Erben führen, wovon häufig die Unternehmer betroffen sind.

Häufig ist hier der Fall, dass unternehmerisch tätige Eheleute durch die auch im Volksmund bekannte Regelung eines sog. "Berliner Testaments" ( d.h., die Ehepartner setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen gleichzeitig, dass nach dem Tode des Längstlebenden der beidseitige Nachlass einem Dritten -meist den Kindern- zufällt ) automatisch bestimmt haben, dass mehrere Erbfälle nacheinander eintreten, die dann jeweils im Blick auf die steuerrechtlichen Folgen des anfallenden Erbes die Nachfolger im Unternehmen bzw. das Unternehmen selbst bis an die Grenze des Erträglichen belasten können. 

Im normalen Erbfall kann der Erbe durch eine größere Erbschaft und die steuerrechtlichen Folgen große finanzielle Bürden ( Freibeträge_ Lohnabzüge ) erleben. Jedoch muss hier von vorneherein bedacht werden, dass der Fiskus stets miterbt! Vor allem gibt es hier keine Steuervorteile im Zusammenhang der Bewertung von Immobilien und Firmen mehr. Da der Bundesfinanzhof die Begünstigung dieser Vermögensteile (niedrige Bewertung) gegenüber Bargeld für nicht zulässig hält, hat hierüber das Bundesverfassungsgericht bereits am 31.01.2007 entschieden. 

Das Verfassungsgericht hat erwartungsgemäß eine Gleichbehandlung der Vermögensteile für richtig angesehen und die unterschiedliche - für den Steuerzahler günstige, alte Regelung für verfassungswidrig erklärt. Seit dem 01.01.2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Nach neuem Recht werden ebenso aufgrund hoher Freibeträge und Sonderregeln für die selbst genutzte Immobilie und bei Unternehmensnachfolge Erbsteuern vermieden bzw. reduziert.

Die Erbschaftssteuerreform wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in einigen Punkten nachgebessert, sodass nach den Steuersätzen Stand 01.01.2010 in Steuerklasse II ein günstigerer Eingangssteuersatz (15 Prozent) wie auch ein niedrigerer Spitzensteuersatz von 43 Prozent gelten. Des Weiteren geben auch weitere tiefgehende Änderungen des Erbrechts durch die Reformierung, z.B. im Hinblick auf Pflichtteilsrechte, erbrechtlicher Ausgleich von Pflegeleistungen und Verkürzung der Verjährungsfristen auf nur noch 3 Jahre, Anlass für eine besondere Betrachtung.

Im Allgemeinen sollte sich - unabhängig von rein steuerrechtlichen Regelungen - jeder mündige Bürger Gedanken zur Regelung seines Nachlasses machen. 

Rechtzeitig vertretbare und sinnvolle Regeln zu treffen, ermöglicht die Gestaltung des Nachlasses durch die letztwillige Verfügung (Testament und Erbvertrag).

Bei Eheleuten kann es darüber hinaus ratsam sein, aufgrund der engen Verflechtung von ehelichem Güter- und Erbrecht, rechtzeitig eindeutig, ehevertragliche Regelungen festzulegen, sodass genauso Schenkungen zu Lebzeiten in Betracht kommen können.

Hier den richtigen Weg zu finden, seinen Nachlass nach seinen eigenen Vorstellungen sinnvoll zu regeln, sollte daher im Interesse jedes Erblassers sein. Insofern sollte die Nachlassplanung durch anwaltliche und -steuerrechtliche Beratung im Einzelfall sichergestellt werden. 

Nur hierdurch ist gewährleistet, dass im jeweils vorliegenden Einzelfall die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen richtig erfasst und geregelt werden. 

 

Dem juristischen Laien ist dringend von der unkritischen Verwendung in verschiedenen Medien veröffentlichter Formulare abzuraten, die in den seltensten Fällen geeignet sind, die Einzelproblematik des Erbfalles korrekt zu erfassen. Die sichere Lösung ist daher nur durch juristisch fachkundige Beratung gewährleistet. 

 

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