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Fortbildungspunkte für Ärzte: So füllen Sie Ihr Konto auf!

07.11.2017 15:10 – Harald Engel jun.

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Seitdem im Jahr 2003 das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten ist, sind (fast) alle Ärzte dazu verpflichtet, sich fortlaufend weiterzubilden. Kommt ein Arzt dieser Verpflichtung nicht nach, drohen berufsrechtliche Sanktionen, im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Zulassung. In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen, was hinter der Fortbildungspflicht steht und wie und wo Sie Punkte sammeln können.

Konkret besagt die Fortbildungsverpflichtung, dass Sie als Arzt innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte (auch CME-Punkte) sammeln müssen. Doch wie entgehen Sie der Gefahr, zum Ende der Fünfjahresfrist noch verzweifelt nach Fortbildungsangeboten suchen zu müssen? Das Wichtigste dafür: eine strukturierte Planung. Wie erklären, wie das funktioniert.

Rechtliche Rahmenbedingungen der ärztlichen Fortbildungspflicht

Laut der Bundesärztekammer ist die Fortbildung immanenter Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Es gehöre zum ärztlichen Selbstverständnis, seine medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten immer wieder zu aktualisieren, zu festigen und auszubauen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur ärztlichen Fortbildung gibt es tatsächlich aber noch gar nicht so lange.

Vor nicht einmal 15 Jahren, am 1. Januar 2004, trat das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft. Es führte im fünften Sozialgesetzbuch einen § 95d ein, der den Grundstein für die ärztliche Fortbildungspflicht bildete. Da § 95d SGB V allerdings nur im vertragsärztlichen Bereich gilt, schreibt § 136b Abs. 1 Nr. 1 SGB V die Fortbildung auch den Fachärzten im Krankenhaus vor.

Die inhaltlich für Ärzte relevanten Regelungen finden sich jedoch in den Fortbildungssatzungen und -ordnungen, die von jeder Landesärztekammer auf der Grundlage der (Muster-) Fortbildungsordnung erlassen werden. Für den Bereich der Ärztekammer Nordrhein finden Sie die Fortbildungsordnung hier.

Zudem ist auf § 4 MBO-Ä hinzuweisen, der (ganz unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung) alle in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist”.

Auf einen Blick: Die Fortbildungsverpflichtung in der Übersicht

Um Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zu verschaffen, haben wir den Inhalt der Fortbildungsverpflichtung in fünf Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Für wen gilt die ärztliche Fortbildungspflicht?

Die einfachste Antwort auf diese Frage ist wohl: für alle. Denn im Grundsatz muss sich jeder in Deutschland tätige Arzt weiterbilden, so sagt es § 4 MBO-Ä. Die gesetzlichen Fortbildungsverpflichtungen aus dem fünften Sozialgesetzbuch treffen darüber hinaus insbesondere Vertragsärzte (sowie deren angestellte Ärzte und Jobsharing Partner), angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums, ermächtigte Ärzte im Sinne des § 116 SGB V sowie in einem Krankenhaus angestellte Fachärzte.

Wichtig ist, dass die Fortbildungsverpflichtung nicht an den zeitlichen Umfang der ärztlichen Tätigkeit anknüpft. Vielmehr soll jede einzelne ärztliche Leistung nach den aktuellen Erkenntnissen der Medizin erbracht werden. Deshalb gilt die Pflicht zur Fortbildung uneingeschränkt auch für die in Teilzeit tätigen Ärzte.

Wie viele Punkte müssen in welcher Zeit gesammelt werden?

In einem Zyklus von fünf Jahren muss jeder fortbildungspflichtige Arzt mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln und diese Punkte vor der zuständigen Landesärztekammer nachweisen. Deshalb sollten Sie vor Beginn jeder Fortbildungsmaßnahme sicherstellen, dass die Maßnahme auch von Ihrer Landesärztekammer anerkannt und mit Fortbildungspunkten bewertet wurde. Fachärzte müssen zudem darauf achten, dass 150 der zu sammelnden 250 Punkte fachspezifisch sein müssen.

Wer die 250 Punkte auf seinem Konto hat (Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein können ihr Punktekonto hier online einsehen), bekommt von der Ärztekammer ein Fortbildungszertifikat. Der Fünfjahreszyklus beginnt dadurch jedoch nicht automatisch neu. Es schadet also nicht, das Fortbildungszertifikat auch schon vor Ablauf der Frist zu beantragen. Zu beachten ist aber, dass zu viel gesammelte Punkte grundsätzlich nicht auf den nächsten Zyklus angerechnet werden. Endet Ihr Fünfjahreszyklus, beginnen Sie wieder bei Null.

Was bedeutet “CME” und was sind CME-Punkte?

CME ist die Abkürzung für Continuing Medical Education. Darunter versteht man die vorgeschriebenen stetigen Fortbildungsmaßnahmen, an denen Sie als Arzt zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht teilnehmen müssen. Insofern sind CME-Maßnahmen und CME-Punkte also einfach synonym zu Fortbildungsmaßnahmen und Fortbildungspunkten zu verstehen.

Was passiert, wenn ich als Arzt in fünf Jahren keine 250 Punkte sammeln konnte?

Gemäß § 95d Abs. 3 SGB V können Fortbildungsmaßnahmen auch noch binnen zwei Jahren nach Ende Ihres Fünfjahreszyklus nachgeholt werden. Diese werden dann jedoch nicht auf den nächsten schon laufenden Zyklus angerechnet.

Diese Nachholmöglichkeit ist jedoch bereits mit gewichtigen Nachteilen verbunden. Vertragsärzten wird in den ersten vier Quartalen nach Ablauf des Fünfjahreszyklus ihr Honorar um 10% gekürzt. Ab dem fünften Quartal beträgt die Kürzung sogar 25%. Es ist also sehr ratsam, die 250 CME-Punkte rechtzeitig innerhalb der Fünfjahresfrist nachzuweisen.

Was droht mir, wenn ich der Fortbildungspflicht endgültig nicht nachkomme?

Erbringen Sie als Vertragsarzt den Nachweis der 250 Fortbildungspunkte auch nicht innerhalb der zweijährigen Nachholfrist, soll die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) laut Gesetz unverzüglich einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen. Die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht kann daher bis zum endgültigen Verlust der Zulassung als Vertragsarzt führen. Daneben drohen auch allen anderen Ärzten die üblichen berufsrechtlichen Sanktionen wie Verwarnungen, Verweise oder Geldbußen.

Fortbildungsmöglichkeiten: Hier können Sie CME-Punkte sammeln

In der (Muster-) Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer sind die anerkannten Fortbildungsmöglichkeiten für Ärzte in zehn Kategorien eingeteilt. Grundsätzlich entspricht ein CME-Punkt einer Fortbildungszeit von 45 Minuten. Für die jeweiligen Kategorien ergeben sich aber Einschränkungen und Ergänzungen, die wir für Sie in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst haben.

Kategorie

Bewertung

Besonderheiten

Kategorie A:

Vortrag und Diskussion

1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme

Kategorie B:

Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von anderen Kategorien erfasst werden

3 Punkte pro ½ Tag bzw.

6 Punkte pro Tag

 

Kategorie C:

Fortbildung mit vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers

1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

1 Zusatzpunkt pro Maßnahme bis zu 4 Stunden (höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag)

1 weiterer Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle

Kategorie D:

Fortbildungsbeiträge in Print- oder elektronischen Medien mit anschließender Lernkontrolle

1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestandener Lernkontrolle

 

Kategorie E:

Selbststudium durch Fachliteratur sowie Lehrmittel

Hier werden höchstens 50 Punkte pro Fünfjahreszyklus anerkannt

 

Kategorie F:

Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge

Autorentätigkeit: 5 Punkte pro Veröffentlichung

Ansonsten: 1 Punkt pro Beitrag

Höchstens 50 Punkte pro Zyklus

 

Kategorie G:

Hospitationen

1 Punkt pro Stunde

Höchstens 8 Punkte pro Tag

 

Kategorie H:

Curricular vermittelte Inhalte, z.B. Zusatzstudiengänge oder Weiterbildungskurse

1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

 

Kategorien I und K:

Online-Fortbildungsmaßnahmen mit anschließender Lernkontrolle

1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

1 Zusatzpunkt pro Einheit bei Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer

Stressfrei und jederzeit auf Abruf: Die Online Fortbildung

Die Angebote von Online-Fortbildungen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Gerade im stressigen Berufsalltag bieten sie eine Reihe von Vorteilen. Sie lassen sich bequem von zu Hause oder aus der Praxis erledigen, werden teilweise sogar kostenlos angeboten und werden grundsätzlich nicht weniger gut bewertet als die klassischen Fortbildungsmaßnahmen. Zudem besteht hier auch keine 50-Punkte-Grenze wie bei Kategorie E oder F.

Für Online-CME gibt es heute zahlreiche Anbieter, die sich leicht im Internet finden lassen. Wie eingangs erwähnt, gilt es jedoch gerade hier darauf zu achten, dass die CME-Maßnahmen auch von den Ärztekammern anerkannt sind und damit tatsächlich Ihrem Punktekonto zugeschrieben werden.

Besonderheiten bei der Fortbildungspflicht für Zahnärzte

Die Fortbildungspflicht des § 95d SGB V trifft gleichermaßen auch die Zahnärzte, die in Deutschland tätig sind. Damit drohen Zahnärzten bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht auch die gleichen Konsequenzen wie den übrigen Vertragsärzten, d.h. Honorarkürzung und bei endgültiger Nichteinhaltung der Entzug der Zulassung. Assistenten des Zahnarztes sind von der Fortbildungspflicht jedoch nicht betroffen!

Zahnärzte müssen nach der Regelung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) innerhalb des Fünfjahreszeitraums 125 Fortbildungspunkte gegenüber der für sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen. Für die Bewertung der Fortbildungen gilt grundsätzlich der bekannte Maßstab: Eine Fortbildungseinheit von 45 Minuten entspricht einem Fortbildungspunkt.  Zusätzlich dazu hat die Bundeszahnärztekammer für die Bewertung der Fortbildungsmaßnahmen ein Kategoriensystem erstellt, welches sich weitgehend an den oben erläuterten Kategorien der Bundesärztekammer orientiert. Die Kategorien und die dazugehörigen Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung können Sie sich auf der Website der Bundeszahnärztekammer herunterladen.

Zur Erfassung der Fortbildungspunkte für nordrheinische Zahnärzte bietet die KZV Nordrhein hier einen Meldebogen zum Download an.

Fazit zur Fortbildungspflicht: Besser nicht schleifen lassen!

Wer der ärztlichen Fortbildungspflicht nicht nachkommt, dem drohen schon ab dem ersten Quartal nach der Fünfjahresfrist  gewichtige Sanktionen. Deshalb sollten Sie schon frühzeitig einen strukturierten Fortbildungsplan erstellen, mit dessen Hilfe Sie die Frist zum Nachweis der Fortbildungspunkte entspannt einhalten können. Online-Fortbildungen können zudem den Zeit- und Kostenaufwand für CME-Maßnahmen erheblich senken!

Sie möchten mehr über Fortbildungsmaßnahmen erfahren? engelpunkt kann bei der Beratung von Medizinern auf langjährige Erfahrung zurückblicken. Wir freuen uns, Sie bei der Planung Ihrer Fortbildungen begleiten und unterstützen zu dürfen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

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