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GmbH-Gründung: So werden Sie zum erfolgreichen Gründer!

02.02.2018 4:46 – Harald Engel jun.

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Jeder Gründer muss sich auf dem Weg in die Selbstständigkeit für eine Gesellschaftsform entscheiden. Grundsätzlich stellt sich die Frage, alleine oder mit anderen? Entscheidend sollte sein, welche Rechtsform zum Gründer passt und welches Ziel er mit ihr verfolgt. Eine GmbH ist bei Gründern besonders beliebt. Doch was zeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung genau aus, und was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

Am Anfang steht also die Frage: Gründet man alleine eine Einzelfirma oder mit mehreren anderen eine Personengesellschaft wie zum Beispiel eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (kurz GbR oder BGB-Gesellschaft genannt) oder eine Kapitalgesellschaft in der Form einer GmbH?

Grundsätzlich gilt, dass eine GmbH höhere Gründung- und Unterhaltungskosten hat, als eine Einzelfirma oder eine GbR. Überdies sind besondere gesetzliche und steuerliche Verpflichtungen bei der GmbH einzuhalten. Im Gegenzug kann die Haftung der GmbH auf das Mindeststammkapital von 25.000 Euro beschränkt werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Rechtsform im Überblick

Hier soll nur ein kurzer Überblick über die GmbH als Rechtsform (in Abgrenzung zu den anderen häufig anzutreffenden Gesellschaftsformen) gegeben werden. Details zu den Haftungsunterschieden sollten jedoch zunächst außen vor gelassen werden, da es dazu noch einen eigenen Abschnitt gibt.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH – zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass sie als juristische Person, unabhängig von den sie gründenden Gesellschaftern, eine eigene Rechtsqualität hat und damit Trägerin von Rechten und Pflichten ist.

Sie hat eigenes Vermögen und eigene Verbindlichkeiten. Wesentliche Rechtsgrundlage ist das GmbH Gesetz. In diesem ist geregelt, wie die GmbH entsteht, wer sie vertritt, wie sie funktioniert und wie sie endet. Ihre Geburtsstunde ist die Eintragung ins Handelsregister und sie endet mit der Löschung aus demselben.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Die “Mini-GmbH”

Was hat es mit der UG auf sich und wie unterscheidet sie sich von der GmbH? Die Unternehmergesellschaft (kurz UG), könnte man als kleine Schwester der GmbH bezeichnen. Sie fand Eingang in das deutsche Recht, um Unternehmen in Deutschland eine Alternative zur britischen Limited (kurz Ltd. genannt) zu geben. Auch die UG findet ihre rechtliche Grundlage im GmbH Gesetz.

Ihr Stammkapital unterschreitet das Mindeststammkapital von 25.000 Euro: Sie kann daher praktisch ab einen Euro gegründet werden. Regelmäßig wird allerdings ein Stammkapital von 1000 Euro für die Gründung verwandt. Überdies muss sie in ihrer Namensbezeichnung das Wort “haftungsbeschränkt” führen, und es müssen jährliche Rücklagen gebildet werden.

Gründungsvoraussetzungen: In drei Schritten zur eigenen GmbH

Schritt 1: Die Vorüberlegung und Vorbereitung

Im Vorfeld einer Gründung muss zunächst geklärt werden, wie hoch das Stammkapital sein und wie es erbracht werden soll. Möglich ist hier eine Bar- oder Sachgründung. Bei der Bargründung wird das Stammkapital mit Geld und bei der Sachgründung mit Sachwerten erbracht.

Das Gesetz räumt den Gesellschaftern grundsätzlich die Möglichkeit ein, zunächst nur 50% des Stammkapitals und damit 12.500 EUR einzuzahlen. Die anderen 50% sind erst später auf Anforderung des Geschäftsführers fällig.

Sodann muss eine Satzung entworfen werden und mindestens ein Gesellschafter oder ein Dritter zum Geschäftsführer bestellt werden. Dies erfolgt vor einem Notar. Mit diesem Gründungsakt entsteht die Vorgründungsgesellschaft.

Aber aufgepasst: Noch sollte diese Vor-GmbH nicht tätig werden, da die Haftungsbeschränkung erst dann greift, wenn die GmbH ins Handelsregister eingetragen worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der oder haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt!

Schritt 2: Die GmbH in Gründung als “Vor-GmbH”

Wenn der Gründungsakt – das Unterzeichnen der Verträge und der Beschlüsse – vor dem Notar vollzogen worden ist, wird ein Konto für die GmbH bei einer Bank errichtet. Auf dieses Konto wird dann mindestens die Hälfte des Stammkapitals und damit 12.500 Euro eingezahlt.

Aber auch hier aufgepasst: Auf keinen Fall sollte im Vorfeld ein Konto eröffnet oder ein bestehendes altes Konto für die GmbH genutzt werden, da dies erhebliche rechtliche Konsequenzen hat. Der Einzahlungsnachweis über die Erbringung der Stammeinlage ist dann dem Notar wieder vorzulegen und zu bestätigen, dass diese entsprechend der Satzung erbracht wurde. Mit diesem Nachweis – und erst mit diesem Nachweis – beantragt der Notar die Eintragung der GmbH in das Handelsregister.

Schritt 3: Die GmbH nach der Eintragung im Handelsregister

Mit Eintragung der GmbH in das Handelsregister wird die GmbH geboren. Zu beachten ist hierbei, dass die GmbH dann die Beratungskosten, die Notarkosten und die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister zu zahlen hat.

Diese dürfen 10% des Stammkapitals nicht überschreiten. Regelmäßig werden dies 2.500 Euro sein. Mit besonderem Nachdruck ist auf hinzuweisen, dass viele in betrügerischer Absicht versuchen, durch falsche Rechnungen, welche teilweise amtlich aussehen, Zahlungen von unerfahrenen Gründern zu erhalten! Hier ist besondere Wachsamkeit geboten!

Haftungsrisiken: Was bedeutet eigentlich “mit beschränkter Haftung”?

Eigentlich haftet bei der GmbH niemand “beschränkt”. Die Gesellschaft selbst haftet voll, also gerade nicht “beschränkt”, und die Gesellschafter haften (in Abgrenzung zu den Personengesellschaften) überhaupt nicht.

Aber die beschränkte Haftung bezieht sich natürlich auf die GmbH, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen und damit beschränkt haftet. Die Höhe des Stammkapitals zeigt Dritten im Übrigen, ob er es mit einer kleinen GmbH mit einem Stammkapital von gerade 25.000 Euro zu tun hat, oder ob es sich um eine große GmbH mit z.B. 500.000 Euro handelt.

Doch Vorsicht! Jeder, der Erfahrungen im Geschäftsverkehr hat, kennt diese Haftungsbeschränkung. Daher lassen sich – besonders Banken und Geschäftspartner – meist von dem geschäftsführenden Gesellschafter eine Bürgschaftserklärung unterzeichnen. Damit haftet dieser dann neben der GmbH selbst und zwar unbeschränkt!

Wer eine solche Bürgschaft eingeht, betreibt den Aufwand einer GmbH völlig umsonst, wenn es ihm gerade auf die Haftungsbeschränkung ankam.

So gründen Sie eine GmbH: eine Übersicht

Diese Tipps stellen die Gründung einer GmbH in Kurzform dar. Übersichtlich finden Sie alles Wissenswerte rund um die GmbH-Gründung in unserer Checkliste zum kostenlosen Download.

  • Am Anfang steht Ihre Idee: Was wollen Sie erreichen?
    Ziele definieren, Unternehmensidee vorstellen, Recherche, Marktanalyse.
  • Alleine oder gemeinsam? Die Gesellschafter
    Unternehmensidee Freunden und Bekannten präsentieren; Entscheidung, ob es nur einen oder mehrere Gesellschafter geben soll.
  • Anfrage bei der Industrie- und Handelskammer zur Eintragungsfähigkeit des Namens
    Bevor der Name und der Unternehmensgegenstand der GmbH festgelegt wird, sollte bei der zuständigen IHK angefragt werden, ob gegen diesen Namen Bedenken bestehen (§ 30 HGB). Regelmäßig wird dies nicht der Fall sein. Die vorherige Klärung ist aber sinnvoll, um Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
    Gleichgültig, ob man sich für eine Einmann-GmbH oder eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern entschieden hat, in jeden Fall muss eine Satzung bzw. ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden.

    Es müssen Regelungen zum Namen, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile, Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse, Übertragung von Gesellschaftsanteilen uvm. geregelt werden. Jede Satzung sollte nicht nur individuell erstellt werden, sondern intensiv mit den Beteiligten besprochen und diesen erklärt werden. Denn ist die Satzung einmal gefasst, dann gilt sie -– deshalb sollte jeder ihren Inhalt kennen und vor allem verstehen!
  • Die Beurkundung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags beim Notar
    Hier entsteht die “Vor-GmbH” (GmbH i.G.).
  • Bestellung eines Geschäftsführers
    Durch Beschluss oder bereits im Gesellschaftsvertrag/Satzung.

    Einzahlung des Stammkapitals
    Firmenkonto eröffnen. Vor der Anmeldung beim Registergericht (= zuständiges AG) (7 I GmbHG) muss insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt sein (7 II GmbHG).
  • Die Anmeldung beim Registergericht und die Eintragung im Handelsregister
    Zur Anmeldung beim Registergericht sind diverse Dokumente erforderlich (8 GmbHG). Erst mit der Eintragung wird die GmbH i.G. zur GmbH.

Fazit zur Gründung einer GmbH

Schwierig ist die Gründung einer GmbH nicht, jedoch sind rechtlich einige wichtige Schritte zu beachten, die wir in diesem Beitrag für Sie übersichtlich dargestellt haben. Zwei Vorteile der GmbH sind: Keine Haftung mit dem Privatvermögen und hohes Ansehen im Geschäftsverkehr.

Jedoch muss jeder Gründer die für ihn passende Gesellschaftsform finden. Dazu bedarf es individueller Beratung. Schließlich geht es oft um viel Geld oder gar um die Verwirklichung eines unternehmerischen Vorhabens, an dem weitere Arbeitsplätze hängen.

engelpunkt kann bei der Beratung im Gesellschaftsrecht auf langjährige Erfahrung zurückblicken. Wir freuen uns, Sie bei Ihrer eigenen Existenzgründung begleiten und unterstützen zu dürfen. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater stehen Ihnen dabei jederzeit gern zur Seite. Vereinbaren Sie dazu einfach einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

 

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